Arbeitsschutz muss sichergestellt sein
Als Arbeitgeber sind Sie dafür zuständig, den Arbeitsschutz Ihrer Angestellten zu gewährleisten. Aus diesem Grund müssen Sie gegebenenfalls auch für die Kosten von angemessenen Arbeitsmitteln aufkommen. Das sind beispielsweise ergonomische Büromöbel für das Home-Office und das erforderliche technische Equipment, das der Arbeitnehmer im Home-Office nutzen soll.
In vielen Fällen nutzen Arbeitnehmer auch ihre eigenen Arbeitsmittel, wenn sie bereits passende zur Verfügung haben. Ist dies der Fall, sollten Sie dennoch eine anfallende Kostenerstattung besprechen, sobald der Kauf von neuen Arbeitsmitteln in Frage kommt.
Arbeitnehmerhaftung und Haftung von Dritten
Häufig treten bei dem Thema der Arbeitnehmerhaftung Probleme auf, da unklar ist, inwieweit die Regelungen bei dem Sonderfall Home-Office noch gelten. Normalerweise ist das Haftungsgebiet klar abgegrenzt - mit dem Verlassen des Büros hört auch die Haftungspflicht auf.
Im Büro zu Hause sieht es allerdings anders aus. Arbeitnehmer verlassen den Arbeitsort nicht mehr wie vorher, was die Regelungen zur Haftung komplizierter macht. Zudem gestaltet sich die Risikoeinschätzung im Home-Office als schwieriger, im Vergleich zum regulären Büro. Hierzu sollten Arbeitgeber und Angestellte also Absprache halten und klären, wie die Haftung in verschiedenen Fällen gehandhabt wird.