AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ueberschär GmbH & Co. KG

im Folgenden auch Lieferer genannt.

 

Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend.
Soweit schriftliche, individuelle Lieferangebote seitens unserer Hersteller oder von der Ueberschär GmbH & Co.KG ausgearbeitet werden, sind diese – soweit nicht anderes vereinbart – auf die Dauer von 60 Tagen ab Ausstellungsdatum als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind diese freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro (€), ab Werk ausschließlich Verpackung und Montagekosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

Auftragsausführung:
Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer hereingegebenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster oder dgl. ergeben. Bindend sind nur unsere schriftlichen Angaben über Ausführung, Abmessung usw.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte sowie Farbtöne in unseren Katalogen, Preislisten und Drucksachen stellen nur branchenübliche Annäherungswerte dar. Technische Verbesserungen und konstruktive Änderungen bleiben uns vorbehalten.

Sonderanfertigung:
Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden.
Besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern oder ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Bei Lieferung von Sonderanfertigungen aus Papier, Karton und Pappe bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vorbehalten.

Auftragsbestätigung:
Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Käufer die Lieferbedingungen an.
Alle Vereinbarungen – auch Abänderungen oder Ergänzungen – bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Ueberschär GmbH & Co. KG.
Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Erhalten wir nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder eine entsprechend ungünstige Auskunft über ein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, so können wir entweder die Lieferung von vorheriger Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

Lieferung von Kleinmengen:
Kleinstaufträge sind für den Käufer und uns unwirtschaftlich. Bei einem Warenwert unter 50€ pro Auftrag sind wir daher gezwungen, einen Kleinmengenzuschlag von 5 € zu berechnen

Stornierung, Rücktritt, Warenrücknahme:
Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, behält sich der Lieferer vor, die für Transport und Montagekosten entstehenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen und für den nachgewiesenen Aufwand Schadenersatz zu fordern. Die Höhe des Schadensersatzes wird auf 15 % des Auftragswertes des Rechnungsbetrages begrenzt.
Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen (siehe auch Sonderanfertigungen).
Für Waren, die bereits beim Benutzer im Gebrauch waren (z.B. Musterware), wird eine Wertminderung nach Gebrauchsüberlassung in Rechnung gestellt, die innerhalb des ersten Jahres 50 v.H. des Bestellpreises, danach 70 v.H. des Bestellpreises beträgt. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

Transport:
Die Lieferung reist grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Bei Beschädigungen sind Ansprüche sofort gegenüber dem Ablieferer geltend zu machen. Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder durch Vertragsspediteur des Käufers geht die Gefahr
bei Ausgabe der Ware im Geschäftslokal des Lieferanten auf den Käufer über.

Lieferzeit:
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd. Eine vom Käufer vorgeschriebene Lieferzeit ist für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese Lieferzeit ausdrücklich schriftlich bestätigen. Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichgültig ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten – insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne das der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten
Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorgezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen. Rahmenverträge sind längstens auf ein Jahr befristet. Die Abnahme hat spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Rahmenvertrages zu erfolgen. Bei Aufträgen, für die keine feste Lieferzeit bestätigt werden kann (Abrufaufträge) gilt, wenn nicht anders
vereinbart, eine Mindestabruffrist von 30 Tagen. Werden Lieferungen, auch solche aus Rahmenverträgen und Abrufaufträgen, nicht fristgemäß abgenommen, so ist der Lieferant berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) in Rechnung zu stellen und Schadenersatz zu fordern, der im einzelnen nachgewiesen werden muss.

Gewährleistung:
Es wird eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe übernommen, die alle Mängel umfasst, die Ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie die Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung (wie z.B. Aufstellen in nassen Neubauräumen, Einlagerung in feuchten Kellern oder auf Dachböden, fehlender Schutz vor starker Wärmeeinwirkung, fehlerhafter Reinigung und Bedienung, mutwillige Beschädigung sowie Veränderungen der
Waren durch Dritte) entstehen. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, auch wegen unterbliebenen Hinweisen oder unterbliebener Beratung für Sonderanfertigungen, die nach Angaben oder Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers hergestellt werden.
Die Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden dem Lieferer oder seinem Beauftragten schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück soll möglichst umgehend aus der Benutzung gezogen werden.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer eigenmächtig Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat.

Mängelrügen:
Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Eintreffen der Lieferung vom Käufer schriftlich anzuzeigen. Branchenüblich technologisch begründeteAbweichungen in den Maßen, der Form und - nicht behebbare, z.B. in der Natur des Holzes liegende Abweichungen in der Farbe sowie handelsübliche oder geringe Material- und Farbabweichungen bei Artikeln aus Papier, Karton und Pappe berechtigen nicht zu Beanstandungen, unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Für genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei Möbelteilen mit furnierten Oberflächen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Das Recht zur Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises steht dem Käufer nur dann zu, wenn wir bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlassen oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt.
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Erfolgt die Rücksendung ohne unsere Zustimmung, reist und lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Ihr Weg zu uns

Beratungszentrum Stammheim

Am äußeren Graben 6
70439 Stuttgart
0711 809 120 199

Montag - Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr

Freitag
09:00 - 17:00 Uhr

Samstag
09:30 - 12:30 Uhr

Ueberschär - Ihr Büro

Wir bieten unseren Kunden eine umfassendere Beratung und ganzheitliche Abwicklung rund um Büroeinrichtung, Büroorganisation und Gesundheitsmanagement. Als zertifiziertes Ergonomie Kompetenzzentrum des IGR e.V. bieten wir Lösungen für ergonomische und produktive Büroarbeitsplätze.

Wir sind Büroberater und Lieferant der LHS Stuttgart

UNSERE ZERTIFIZIERUNGEN, IHRE GESUNDHEIT

Das Beratungsteam von Ueberschär ist in den wichtigsten Bereichen der Bürogesundheit zertifiziert und bieten für Sie ein besonderes Maß an Kompetenz. Eine Beratung im Einklang mit Ihren Wünschen und der Gesundheit am Arbeitsplatz.

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