Im Home-Office sollten möglichst keine privaten Geräte zum Einsatz kommen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dienstliche Geräte zur Verfügung zu stellen, die bei der Arbeit zu Hause genutzt werden.
Daten werden im Home-Office nicht ausreichend gesichert.
PRIVATE ENDGERÄTE
MAßNAHMEN ZUR DATENSICHERUNG
Das Risiko eines Datenverlustes ist gerade in undurchdachten Heimbüros erhöht. Es empfiehlt sich deswegen, frühzeitig Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Unternehmen sollten Systeme zur Cloud-Speicherung nutzen und lokale Speicherungen möglichst vermeiden.
SCHUTZ VOR DRITTEN
Der Arbeitgeber muss im Home-Office sicherstellen können, das kein Dritter Zugang zu Unternehmensinformationen hat. Zum Datenschutz gehört somit also auch ein passwortgeschützter Bildschirmschoner, der bei Abwesenheit aktiv wird, sowie Maßnahmen zum Blickschutz, damit von außen keine Sicht auf unternehmensinterne Informationen möglich ist.
DATENSCHUTZ-WISSEN FEHLT
In vielen Fällen sind sich Mitarbeiter gar nicht bewusst, was es beim Datenschutz alles zu beachten gilt. Dennoch sind Sie verpflichtet, den Schutz von Unternehmensdaten zu gewährleisten und sollten deshalb auch über die notwendigen Maßnahmen informiert werden.
Ihr individuelles Home-Office.
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Wann müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden?
Die DSGVO sieht bei der Verarbeitung bestimmter Daten besondere Schutzmaßnahmen vor: Wenn Sie auf dem Arbeitsplatz personenbezogene Daten, besondere Arten von personenbezogenen Daten (z.B.: Religionszugehörigkeit, Herkunft), Sozialdaten oder auch Geschäftsgeheimnisse verarbeiten, sind Maßnahmen zum Schutz erforderlich.
Wenn Sie diese Regelungen missachten, können Strafen und Bußgelder auf Sie zukommen.
So können Sie Ihre Daten im Home-Office sichern
- Richten Sie Ihren Arbeitsraum in einem separaten Zimmer ein, sodass Sie abschließen können.
- Schützen Sie Ihren Rechner mit einem starken Passwort.
- Geschäftliche Unterlagen sollten in abschließbaren Schränken oder Schubladen aufbewahrt werden.
- Sperren Sie Ihren Bildschirm auch bei kurzem Verlassen, wenn Sie nicht alleine leben.
- Technik wie PC, Laptop etc. dürfen ausschließlich zu Geschäftszwecken verwendet werden, nicht zum privaten Gebrauch.
- Externe Datenträger (CDs, Festplatten, USB-Sticks) müssen verschlüsselt werden.
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Expertenstimme
Das Home-Office bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Vorteile. Wenn die Technik funktioniert, arbeitet der Arbeitnehmer von zu Hause und alles ist gut? Nein, ganz so einfach ist es nicht. Grundsätzlich gelten im Home-Office die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie beim Büroarbeitsplatz im Unternehmen. Da es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum Home-Office gibt, gibt es Gestaltungsspielräume und AG und AN können sich auf individuelle Home-Office Regelungen verständigen, damit es nachher keine Missverständnisse gibt. Wir haben die wichtigsten Fragen in unserem Glossar zusammengetragen.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne zu allen Fragen im Home-Office.
Axel Ueberschär, Geschäftsleitung

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