Luftreiniger Förderungen in Niedersachsen

Niedersächsische Schulen sollen laut dem aktuellen Förderprogramm der Bundesregierung mit Fördergeldern in Höhe von bis zu 80% des Beschaffungspreises unterstützt werden. 20 Millionen Euro investiert das Bundesland für die Fördermaßnahmen. Des Weiteren hat das niedersächsische Landesgesundheitsamt vor Kurzem einige Informationen und Empfehlungen zum Einsatz von mobilen Luftreinigern veröffentlicht.

Der Kauf von Luftreinigern wird insbesondere auch für Klassen der Jahrgänge 1-6 gefördert, unabhängig davon, wie gut die Lüftungsmöglichkeiten in den genutzten Räumen sind. Das soll Kindern in Altersgruppen, bei denen noch kein Impfangebot vorliegt, zusätzliche Sicherheit bieten.

Hier die wichtigsten Informationen:

  • bis zu 80% des Kaufpreises von mobilen Luftreinigern wird erstattet
  • Miete von Luftreinigern ebenfalls förderfähig
  • Förderung besonders bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (Abgesehen von den Schuljahrgängen 1-6)

Was sind eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten?

Die eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit wird oft als Förderungskriterium genannt, wenn es darum geht, ob Luftreiniger in Schulräumen, Kindergarten oder Kitas subventioniert werden können.

Die Lüftung ist unter anderem dann eingeschränkt, wenn

  • Fenster nur gekippt werden können
  • Lüftungsklappen oder Spalten einen geringen Luftdurchlass aufweisen
  • Innenräume ohne Fenster/direkte Nähe zur Außenluft
  • Die Sitzgestaltung im Klassenraum kein komplettes Öffnen der Fenster ermöglicht

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Kauf eines Luftreinigers in Ihrem Fall gefördert werden kann.

Nutzen Sie die Förderungen in Niedersachsen!
Lassen Sie sich zum coppa 3 Luftreiniger beraten.

Schützen Sie Ihre Schüler und Angestellten vor gesundheitsschädlichen Viren in der Umgebungsluft.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie dabei mit Fördergeldern für die Anschaffung von Luftreinigern. Wir liefern Ihnen den coppa 3 Luftreiniger mit HEPA-Filter 13.

Ihr Weg zu uns

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