Organisieren
Luftreiniger Förderung in Hamburg
Für die Hamburger Schulen, Kitas und Kindergärten sollen in den nächsten Monaten bis zu 10.000 Luftreiniger angeschafft und gefördert werden. Dafür werden vom Land
Hamburg bis zu 30 Millionen Euro investiert.
Anforderungen an Luftreiniger für das Land Hamburg sind Folgende:
- Die Filter-Klasse muss mindestens HEPA nach DIN EN 1822 erfüllen.
- Die Geräte sollen mindestens einen dreifachen Luftwechsel bei 180 bis 280 m³ leisten können.
- Die Geräte dürfen einen maximal zulässigen Schalldruckpegel von 45 dB(A) – idealerweise 40 dB(A) in 1 Meter Entfernung – haben.
- Die Luftreinigung muss mechanisch durchgeführt werden und mit Zertifikatsnachweis nach EN 1822, dem europäischen Standard für elektrische Betriebsmittel, entsprechen.
- Einfach und sicher in der Handhabung.
Der coppa 3 wurde speziell entwickelt, um bestimmten staatlichen und landesspezifischen Anforderungen zu entsprechen. Daher können Sie diesen, ohne Weiteres, in Schulen, Kitas und Kindergärten einsetzen und mit Fördergeldern bezuschussen lassen.
Nutzen Sie die Förderungen in Hamburg!
Lassen Sie sich zum coppa 3 Luftreiniger beraten.
Schützen Sie Ihre Schüler und Angestellten vor gesundheitsschädlichen Viren in der Umgebungsluft.
Das Land Hamburg unterstützt Sie dabei mit Fördergeldern für die Anschaffung von Luftreinigern. Wir liefern Ihnen den coppa 3 Luftreiniger mit HEPA-Filter 13.
Ihr Weg zu uns
Beratungszentrum Stammheim
Am äußeren Graben 6
70439 Stuttgart
0711 809 120 199
Montag - Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 17:00 Uhr
Samstag
09:30 - 12:30 Uhr