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Call Center – Masse und Fläche
Hier finden Sie eine Vielzahl an nützlichen Informationen zur optimalen Raum- und Einrichtungsplanung. Man unterscheidet verschiedene Flächen bei der Einrichtungsplanung. Im Folgenden wollen wir Ihnen die wichtigsten Flächen kurz erläutern. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch eine ausführliche persönliche Beratung!
1. ARBEITSFLÄCHEN
Arbeitsflächen sind die erforderlichen Arbeitsplatten, die erweitert werden können durch beigestellte Container in Tischhöhe.
Die Arbeitsfläche beträgt grundsätzlich mindestens 160 cm in der Breite und 80 cm in der Tiefe (= 1,28 m²). Es wird empfohlen, je nach eingesetzten Bürogeräten (z.B. großer EDV-Bildschirm) größere Tischtiefen von 90 oder 100 cm einzusetzen.
Bei Tischkombinationen darf die Gesamtarbeitsfläche 1,28 m² nicht unterschreiten und die Tischtiefe an keiner Stelle kleiner als 80 cm sein.
Ausnahmeregelung:
Bei Arbeitsplätzen mit geringem Arbeitsflächenbedarf sind auch Tischgrößen von 120 cm in der Breite x 80 cm in der Tiefe erlaubt. Hierunter fallen z.B. Call Center Anwendungen ohne Mischarbeit, d.h. ohne Sachbearbeitung.
2. STELLFLÄCHEN
Stellflächen sind Bodenflächen, die für die Unterbringung der Arbeitsmittel und Möbel erforderlich unabhängig davon, ob diese den Boden berühren oder nicht.
Stellflächen z.B. Schreibtisch und Rollcontainer dürfen sich überlagern, es ist nur der Beinraum zu beachten (Mindestbreite Beinraum 58 cm).
3. WIRKFLÄCHE
Die Wirkflächen setzen sich zusammen aus der Möbelfunktionsfläche und der Benutzerfläche zusammen. Die Wirkflächen sind die für die Benutzung der Arbeitsmittel notwendigen Flächen.
3.1. Möbelfunktionsfläche
Die Möbelfunktionsfläche ist die Fläche, welche durch die Bewegung der Bauteile überdeckt wird z.B. Türen, Auszüge und Schubladen. Möbelfunktionsflächen mehrerer Büromöbel und andere Flächen dürfen sich nicht überlagern.
Ausnahme:
Am persönlichen Arbeitsplatz z.B. Schublade vom Container überlagert sich mit der Benutzerfläche und
von über Eck aufgestellte Möbel, wenn diese nicht gleichzeitig von mehreren Personen bedient werden.
3.2 Benutzerfläche
Die Benutzerfläche Ist die Bodenfläche, welche für den Benutzer und seiner Tätigkeit mindestens erforderlich ist. Die Mindesttiefe der Benutzerfläche bei sitzenden Tätigkeiten beträgt am persönlichen zugewiesenen Arbeitsplatz mindestens 100 cm, gemessen im rechten Winkel von der Tischvorderkante.
Bei stehender Tätigkeit und an sonstigen Arbeitsplätzen (z.B. Besucherplätze oder Schreibmaschinen-Arbeitsplätze nur zeitweise genutzt) muß die Mindesttiefe 80 cm betragen.
Bei Besucher und Besprechungsplätze kann die Mindesttiefe der Benutzerfläche auf 60 cm reduziert werden, wenn Beinraum zur Verfügung steht und die Benutzerfläche rückseitig frei zugänglich ist.
Bei stehender Tätigkeit an Möbeln mit Auszügen muß zur Möbelfunktionsfläche (Auszug z.B. 60 cm tief) ein Sicherheitsabstand von 50 cm hinzugerechnet werden (im Beispiel ergibt sich eine addierte Möbelfunktionsfläche und Benutzerfläche von 110 cm Tiefe).
Die Benutzerflächen am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz dürfen sich mit Funktionsflächen und Verbindungsgängen überlagern.
4. FREIE BEWEGUNGSFLÄCHE
Die freie Bewegungsfläche ist die zusammenhängende freie Bodenfläche am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz, welche mindestens erfoderlich ist, um eine ungehinderte Bewegung zu ermöglichen.
Die freie Bewegungsfläche am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz muß mindestens 1,5 m² betragen und soll an keiner Stelle weniger als 100 cm breit und weniger als 100 cm tief sein.
Die freie Bewegungsfläche darf sich am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz mit dem Verbindungsgang, den Möbelfunktionsflächen am Arbeitsplatz (z.B. Auszug vom Container) und der Fläche vom Bürodrehstuhl überlagern.
5. VERKEHRSWEGE IM RAUM
Verkehrswegeflächen sind die Flächen, die für den innerbetrieblichen Personenverkehr und Materialtransport erforderlich sind. Die Breite der Verkehrswege ist abhängig von der Zahl der Benutzer und darf die nachstehenden Maße an keiner Stelle unterschreiten:
bis zu 5 Benutzer 80 cm
bis zu 20 Benutzer 93 cm
bis 100 Benutzer 125 cm
bis 250 Benutzer 175 cm
bis 400 Benutzer 225 cm
Verkehrswegeflächen dürfen sich grundsätzlich nicht mit anderen Flächen überlagern.
5.1. Verkehrswegeflächen
Verkehrswegeflächen im Raum dürfen Benutzerflächen von allgemein genutzten Schränken überlagert werden, sofern diese nur einen gelegentlichen Zugriff erfordern. Voraussetzung ist, daß bei geöffneten Türen oder Auszügen eine Durchgangsbreite von mindestens 80 cm bleibt.
5.2. Verbindungsgang
Verbindungsgänge zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz müssen mindestens 60 cm breit sein. Bei Verbindungsgängen am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz sind Überlagerungen mit Möbelfunktionsflächen und Benutzerflächen dieses Arbeitsplatzes erlaubt.
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