Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Die Produktsicherheitsrichtlinie ist als "Auffang-" Richtlinie für Produkte und Sicherheitsrisiken anzusehen, die nicht durch die anderen existierenden Produktrichtlinien erfasst werden. Darüber hinaus hat sie eine "Dachfunktion", indem sie die vorhandenen Sicherheitsrichtlinien um spezielle Bestimmungen z.B. zur Marktüberwachung ergänzt. Die Richtlinie trat am 15. Januar 2002 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 15. Januar 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dazu das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erlassen.
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