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Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) | Glossar
Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt, sowie die Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen für Verbraucherprodukte. Mit dem GPSG liegt nunmehr ein umfassendes Gesetz für technische Produkte vor. Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden vom GPSG abgelöst. Beide treten am 1. Mai 2004 außer Kraft.
Für den Arbeitgeber bzw. Beschaffer dürfte die erweiterte Verwendung des "GS-Zeichens" ("Geprüfte Sicherheit") besonders wichtig sein. Dieses Zeichen auf einem Arbeitsmittel bedeutet, dass die Sicherheit durch eine zugelassene Stelle geprüft worden ist und damit das Sicherheitsniveau hoch ist. Bisher durfte das GS-Zeichen nur auf bestimmten technischen Produkten, z.B. auf elektrischen Geräten und auf Geräten wie Bildschirmgeräten und Tastaturen sowie auf einigen anderen Produkten angebracht werden. Jetzt darf das GS-Zeichen auch für weitere Produkte, die bisher in den Geltungsbereich des ProdSG gefallen sind, verwendet werden, z.B. für Möbel, Dekorationsgegenstände und Zubehörteile von Maschinen.
Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig auch Produkte mit dem GS-Zeichen auszeichnen, für die das bisher nicht möglich war, wie z.B. Zubehörteile von Maschinen und Möbel. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung von Bedeutung.
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