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Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV). Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die Umsetzung der EU-Bildschirm-Richtlinie in deutsches Recht und trat im Dezember 1996 in Kraft. Die Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten bis auf einige wenige Ausnahmen. Sie bildet damit auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten im Bürobereich eine wesentliche gesetzliche Grundlage.
Die BildscharbV geht von einem ganzheitlichen Arbeitsschutz aus. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, die spezifischen Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zu bewerten und darauf gestützt technische, ergonomische, arbeitsmedizinische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Alle Merkmale und Aspekte der Bildschirmarbeit, die Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten haben können, sind angesprochen. So werden Anforderungen an das Bildschirmgerät, an Ein- und Ausgabegeräte und sonstige Arbeitsmittel, an den Arbeitstisch, den Arbeitsstuhl und die Arbeitsumgebung gestellt. Zudem enthält die Richtlinie auch Festlegungen zum Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anforderungen an Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Software.
Letzter Termin, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen, war der 31.12.1999!
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