Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV) ist im Oktober 2002 in Kraft getreten und ersetzt u.a. die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung.
Anwendung der Betriebsicherheitsverordnung
Der Anwendungsbereich ist breit angelegt. Für den Bereich Büro ist dabei im Wesentlichen der folgende Geltungsbereich von Bedeutung: Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Büromöbel gelten als Technische Arbeitsmittel) durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Da das GS-Zeichen dafür bürgt, dass die relevanten sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind, empfiehlt sich bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, auf dieses Zeichen zu achten. Weitere Prüfzeichen stehen für weiterführende Qualitätsmerkmale. Hierzu gehören ergonomische und ökologische Merkmale.
Weitere nützliche Informationen hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. im Internet zusammengestellt. Unter Arbeitsschutzgesetz finden Sie Ratgeber zu den einzelnen Arbeitsschutzverordnungen, zu den Belastungen am Arbeitsplatz und zum Thema Berufskrankheiten.
Ihr Weg zu uns
Beratungszentrum Stammheim
Am äußeren Graben 6
70439 Stuttgart
0711 809 120 199
Montag - Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 17:00 Uhr
Samstag
09:00 - 12:00 Uhr