Arbeitsstättenrichtlinien

Die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind keine Rechtsnormen und haben damit keinen gesetzlichen Charakter, obwohl dies fälschlicherweise oft so gesehen wird. Sie stellen allerdings nach der bis August 2004 gültig gewesenen Arbeitsstättenverordnung Regeln im Sinne von anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln dar. Allerdings wurden die ASR über einen längeren Zeitraum nicht gepflegt und mussten und müssen daher ggf. hinterfragt werden. In der novellierten Arbeitsstättenverordnung wird an entsprechender Stelle auf Regeln verwiesen, die vom BMWA bekannt zu machen sind. Da diese aber erst von den entsprechenden Kreisen erarbeitet werden müssen, gelten beim Einrichten und Betreiben bis auf Weiteres wie bisher die Arbeitsstättenrichtlinien. Hierfür ist ein Zeitraum von maximal sechs Jahren vorgesehen. D.h., seit Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung am 25.08.2004 sind die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien gültig, längstens bis zum 25.08.2010, sofern sie nicht vorzeitig überarbeitet und bekannt gegeben werden.
Da bei einigen ASR der Bezug zu dem entsprechenden Gegenstand in der ArbStättV fehlt, wie z.B. bei der Sichtverbindung nach außen, dürfte eine gewisse Unsicherheit bei der Anwendung der Regelwerke entstehen.
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