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Arbeitsstättenrichtlinien
Die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind keine Rechtsnormen und haben damit keinen gesetzlichen Charakter, obwohl dies fälschlicherweise oft so gesehen wird. Sie stellen allerdings nach der bis August 2004 gültig gewesenen Arbeitsstättenverordnung Regeln im Sinne von anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln dar. Allerdings wurden die ASR über einen längeren Zeitraum nicht gepflegt und mussten und müssen daher ggf. hinterfragt werden. In der novellierten Arbeitsstättenverordnung wird an entsprechender Stelle auf Regeln verwiesen, die vom BMWA bekannt zu machen sind. Da diese aber erst von den entsprechenden Kreisen erarbeitet werden müssen, gelten beim Einrichten und Betreiben bis auf Weiteres wie bisher die Arbeitsstättenrichtlinien. Hierfür ist ein Zeitraum von maximal sechs Jahren vorgesehen. D.h., seit Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung am 25.08.2004 sind die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien gültig, längstens bis zum 25.08.2010, sofern sie nicht vorzeitig überarbeitet und bekannt gegeben werden.
Da bei einigen ASR der Bezug zu dem entsprechenden Gegenstand in der ArbStättV fehlt, wie z.B. bei der Sichtverbindung nach außen, dürfte eine gewisse Unsicherheit bei der Anwendung der Regelwerke entstehen.
Die Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) trat 2016 in Kraft, um den Veränderungen und Modernisierungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden. Die wichtigsten Änderungen sind:
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Berücksichtigung psychischer Belastungen: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz werden nun in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen, da sie einen großen Einfluss auf die Zunahme von Arbeitsausfallzeiten haben.
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Telearbeitsplätze: Anforderungen und Rahmenbedingungen für Heimarbeit am Bildschirm werden erstmals formalisiert, einschließlich der Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung.
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Konkretisierung der Inhalte von Sicherheitsunterweisungen für Beschäftigte.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Gestaltung, Einrichtung und technische Ausstattung von Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen und Betriebsgeländen in Deutschland. Sie umfasst Themen wie Belüftung, Temperatur und ausreichende Beleuchtung. Es werden auch betriebsinterne Anforderungen für Arbeitswege innerhalb der Betriebsabläufe festgelegt.
Für besonders wichtige Regelungen wurden spezielle "Technische Regeln für Arbeitsstätten" erstellt. Diese definieren Standards, geben klare Erläuterungen und Ausführungshinweise und lassen keinen Raum für Interpretationen. Wenn für einen bestimmten Bereich noch keine technischen Regelungen existieren, gelten die allgemein gültigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR).
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